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Herkunft des Rosenkranzes

Ablässe für des Rosenkränzlein von der Unbefleckten Empfängnis:
Papst Pius IX verlieh durch Breve vom 22. Juni 1855 allen Gläubigen, welche einen Monat lang täglich dieses Rosenkränzlein wenigstens mit reumütigen Herzen und andächtig gebetet haben, einen vollkommenen Ablass, den sie an jenen Tage gewinnen können, an welchen sie reumütig beichten und kommunizieren; sodann einen Ablass von 300 Tagen, so oft sie dasselbe wenigstens mit reumütigen Herzen und andächtig beten.


Anmerkungen:

Mit der Herausgabe der neuen Ablassnormen 1967 wurden die vollkommenen Ablässe vermindert (V/12). Die angegebenen Zeiten der Teilablässe (z. B. 7 Jahre, 100 Jahre usw.) wurden gestrichen.

Es wird nun ein Teilablass ohne zeitliche Angaben erteilt.
>> Die ursprünglichen Angaben wurden dennoch angegeben <<

Den vollkommenen Ablass kann man allerdings nicht für Lebende gewinnen. Da sind die Lebenden noch selbst dafür verantwortlich. Die Armen Seelen, die sich selber nicht helfen können, sind dagegen sehr dankbar für einen Teil- oder Vollablass.

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