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Herkunft des Rosenkranzes

Die Herkunft des Rosenkranzes

In diesem Rosenkranz wenden wir uns hilfeflehend an Maria, die Fürbitterin der Armen Seelen. Diese Gebetsweise wurde vom Bischof von Nimes (Frankreich) empfohlen.

Neue Ablassregeln

Mit der Herausgabe der neuen Ablassnormen 1967 wurden die vollkommenen Ablässe vermindert (V/12). Die angegebenen Zeiten der Teilablässe (z. B. 7 Jahre, 100 Jahre usw.) wurden gestrichen. Es wird nun ein Teilablass ohne zeitliche Angaben erteilt.

>> Die ursprünglichen Angaben wurden dennoch angegeben <<

Den vollkommenen Ablass kann man allerdings nicht für Lebende gewinnen. Da sind die Lebenden noch selbst dafür verantwortlich. Die Armen Seelen, die sich selber nicht helfen können, sind dagegen sehr dankbar für einen Teil- oder Vollablass

Ablässe durch das beten dieses Rosenkranzes

Wer den Psalm De profundis zuabends beim Glockenzeichen knieend betet, oder 1 Vaterunser und Gedrüßt seist du mit Herr gibihnen die ewige Ruhe ...., kann 100 Tage Ablass gewinnen (Papst Clemens XII. August 1730 Br.p. 253.)

Dieser Rosenkranz ist eine Sammlung von Ablassgebeten, deren Ablässe den armen Seelen zugewendet werden können.

Mann gewinnt 300 Tage Ablass bei dem Gebetssufzer: "Süßes Herz Mariä, dei meine Rettung!"
Brg.p. 120 Pius IX, Breve vom 30.Sep. 1852. Für die 3 Akte: Glaube, Hoffnung und Liebe sind keine bestimmten Formeln vorgeschrieben und genügt es zu sagen: Mein Gott, ich glaube an Dich, weil Du die ewige Wahrheit bist. Ich hoffe auf Dich, weil du unendlich gut bist. Ich liebe Dich, über Alles, weil Du unendlich gut bist. Ich liebe meinen Nächsten wie mich selbst aus Liebe zu Dir.

Jedesmal Ablass von 7 Jahren 7 Bußzeiten.
Papst Benedikt XIV., 28 Jan. 1756

Gutes Werk

So gebetet sind diese Akte der göttlichen Tugenden zwar sehr kurz, aber sie genügen, denn sie drücken vollständig den Zweck und die besonderen Beweggründe der drei göttlichen Tugenden aus, was laut Entscheid des Papstes Benedikt XIV. allein notwendig ist. (Brg.p. 32)

Die frommen Seelen, welche sich der Verbreitung dieses kleinen Rosenkranzes widmen, verrichten nicht nur ein Gott wohlgefälliges, den armen Seelen nütlich, sondern auch für sich selbst sehr segensreiches Werk.

Dieser Rosenkranz für die Verstorbenen darf daher mit Recht ein vorzügliches Mittel zur Befreiung der armen Seelen aus dem Fegefeuer genannt werden. Beten wir ihn also täglich und tun wir unser Möglichtes, diese Andacht zu verbreiten.

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