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Ablass

Vollkommener- und Teilablass

Zu den Vollablässen, die t ä g I i c h gewonnen werden können, gehört auch das beten des Rosenkranzes.
Die Anbetung des Allerheiligsten Altarsakramentes während wenigstens einer halben Stunde.
Die Kreuzwegandacht
Die andächtige, betrachtende Lesung der heiligen Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang.
Das beten des Rosenkranzes in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der religiösen Gemeinschaft oder in einer Gebetsvereinigung. mehr


Ein vollkommener Ablass, wird demjenigen Christgläubigen gewährt.
Der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet.
Der sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung des Rosenkranzgebetes, das der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint.
Ansonsten wird ein Teilablass gewährt.

Ein Rosenkranz umfasst 15 Gesätze (auch Dekaden genannt z.B. Psalter). Es genügt, ein Drittel (1, 2 oder 3) des Rosenkranzes zu verrichten, jedoch müssen die fünf Dekaden (Geheimnisse) ohne Unterbrechung gebetet werden.
Ein vollkommener Ablass kann nur 1x am Tag gewonnen werden (Ausnahme in der Sterbestunde).

Weiter müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Er muss getauft sein

2. Darf nicht Exkommuniziert sein

und muss sich beim Ablass der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade (1-4) befinden

1. Sakramentale Beichte (für mehrere Ablässe)

2. Heilige Kommunion (für einen vollkommenen Ablass)

3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (für einen vollkommenen Ablass)

(Das Gebet kann ein “Vater unser” und ein “Gegrüßet seist du, Maria” oder ein anderes Gebet sein.)

4. Das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeiner, auch lässlicher Sünde.


(Die Beichte kann mehrere Tage vor oder nach dem Ablassgebet verrichtet werden. Die Heilige Kommunion und das Gebet für den Heiligen Vater sollen vor dem Ablassgebet verrichtet werden)

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